Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz: Papiertiger oder Paradigmenwechsel?

Das Ministerium für Verkehr teilt mit: Die Landesregierung hat am Dienstag, 2. März 2021, den Referentenentwurf für das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz (FaNaG NRW) beschlossen und zur Verbändeanhörung freigegeben.

„Das Fahrrad als Allround-Verkehrsmittel wird immer wichtiger. Mit dem Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz schließen wir nahtlos an die ambitionierte Fahrrad-Politik der vergangenen Jahre an. Die Förderung des Radverkehrs wird jetzt im Gesetz verankert. Damit schaffen wir die Grundlage für den weiteren systematischen Ausbau eines landesweiten Radwegenetzes und machen Mobilität in Nordrhein-Westfalen besser, sicherer und sauberer“, sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst.

Diese vollmundige Aussage des Verkehrsminister muss allerdings hinterfragt werden. Zwar strebt auch die Landesregierung an, den Anteil des Radverkehrs von ca. 8% auf 25% zu erhöhen, jedoch wird hier keinerlei Zeitplan dafür angegeben. Die Volksinitiative Aufbruch Fahrrad hatte dieses Ziel bis Ende 2025 terminiert. Nun geht das Fahrradgesetz in eine sogenannte Verbändeanhörung, danach in den Landtag und könnte dann frühestens 2022 in Kraft treten.

Foto: Land NRW, Montage Radwende

Der Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs in NRW (ADFC NRW) kritisiert den heute vorgestellten Gesetzentwurf zum Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz NRW als nicht weitreichend genug. Nach einer ersten Sichtung bleibe der Gesetzentwurf deutlich hinter den Erwartungen des Fahrrad-Clubs und den Forderungen der Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ zurück.

„Der Gesetzentwurf geht auf den ersten Blick nur teilweise über die bereits im vergangenen Sommer genannten Eckpunkte hinaus. Uns fehlt es an Konsequenz, um die bisher landesweit nur rund 10 Prozent Radverkehrs-Anteil an der Gesamtmobilität in den nächsten Jahren auf 25 Prozent zu steigern. Das Fahrradgesetz muss die Mobilitätswende noch viel stärker festschreiben und das Land muss die Regionen und Kommunen besser unterstützen. Bislang ist es ja – wie beim Radschnellweg RS1- ein Zuständigkeits-Ping-Pong. Das darf es nicht mehr geben“, so der Landesvorsitzende des ADFC NRW, Thomas Semmelmann.

Mehr dazu:

ADFC NRW: Pressemitteilung zur Vorstellung des Referentenentwurfs „Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz NRW“ durch VM Hendrik Wüst

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