Bald höhere Bußgelder und Punkte für Parken auf Radwegen?

Das kennen wir alle: parkende PKW auf dem Radstreifen
und der nächste dann nur ein paar Meter weiter…

Bundesminister Andreas Scheuer hat die Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und anderer Regelungen vorgelegt. Darunter befinden sich auch einige Änderungen, die die Sicherheit von Radler*innen erhöhen könnten. Die Novelle enthält u. a. folgende Regelungen und neue Bußgelder, letztere sollen noch 2019 in Kraft treten:

  • Erhöhung der Geldbußen auf bis zu 100 Euro für das Parken in zweiter Reihe, auf Geh- und Radwegen sowie das Halten auf Schutzstreifen. Dies soll noch 2019 in den Bußgeldkatalog aufgenommen werden.
  • Es wird ein Mindestüberholabstand von 1,5 m innerorts und von 2 m außerorts für das Überholen von zu Fuß Gehenden, Radfahrenden und Elektrokleinstfahrzeugführenden durch Kraftfahrzeuge festgeschrieben. Bisher schreibt die StVO lediglich einen „ausreichenden Seitenabstand“ vor.
  • Die bereits bestehende Grünpfeilregelung wird auch auf Radfahrer ausgedehnt, die aus einem Radfahrstreifen oder baulich angelegten Radweg heraus rechts abbiegen wollen. Außerdem wird ein gesonderter Grünpfeil, der allein für Radfahrer gilt, eingeführt.
  • Das Nebeneinanderfahren von Radfahrenden ist ausdrücklich erlaubt, wenn der Verkehr dadurch nicht behindert wird.
  • Vermehrte Öffnung von Einbahnstraßen für Radfahrende in Gegenrichtung
Weitere Infos:

BMVI: StVO-Novelle: Wir machen die Straßen noch sicherer, klimafreundlicher und gerechter!

WAZ; Auch Falschparkern drohen künftig Punkte in Flensburg

VCD: Werde aktiv gegen Falschparken – Sechs Ideen für freie Wege